Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von Apfel- und Fruchtweinen sowie daraus hergestellten weiterverarbeiteten Getränken unterliegt der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung. Darüber hinaus sind die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung sowie die Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke zu beachten.
Auf dem Etikett müssen angegeben werden:
- die Bezeichnung des Lebensmittels (z.B. „Apfelwein“, „Erdbeerschaumwein“, „Fruchtwein-Cocktail“)
- die Füllmenge
- Hinweise auf eventuell verwendete Antioxidationsmittel, Konservierungs- und Farbstoffe sowie Allergene
- der Alkoholgehalt
- die Anschrift des Herstellers oder Händlers
- Los- oder Chargenkennzeichnung (damit zurückverfolgt werden kann, wo und wann das Produkt abgefüllt wurde)
- in bestimmten Fällen Hinweis auf Aromaverwendung bei weiterverarbeiteten Erzeugnissen