Kennzeichnung

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von Apfel- und Fruchtweinen sowie daraus hergestellten weiterverarbeiteten Getränken unterliegt der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung. Darüber hinaus sind die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung sowie die Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke zu beachten.

Auf dem Etikett müssen angegeben werden:

  • die Bezeichnung des Lebensmittels (z.B. „Apfelwein“, „Erdbeerschaumwein“, „Fruchtwein-Cocktail“)
  • die Füllmenge
  • Hinweise auf eventuell verwendete Antioxidationsmittel, Konservierungs- und Farbstoffe sowie Allergene
  • der Alkoholgehalt
  • die Anschrift des Herstellers oder Händlers
  • Los- oder Chargenkennzeichnung (damit zurückverfolgt werden kann, wo und wann das Produkt abgefüllt wurde)
  • in bestimmten Fällen Hinweis auf Aromaverwendung bei weiterverarbeiteten Erzeugnissen